PaketPost-Areal - Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2147 (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB)

München

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 17 Tage  

durchführende Organisation

Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung

Planungsanlass

Rund um die bisher von der Deutschen Post genutzte denkmalgeschützte ehemalige Paketposthalle an der Arnulfstraße soll ein zukunftsweisendes Stadtquartier mit rund 1.200 neuen Wohnungen und 3.000 Arbeitsplätzen entwickelt werden.

Im Oktober 2019 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München beschlossen, für diesen Bereich den Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung zu ändern und einen Bebauungsplan mit Grünordnung aufzustellen. Grundlage für die Planung ist der Masterplan von Herzog & de Meuron und Vogt Landschaftsarchitekten.

Der Stadtrat hat am 05.02.2025 den Billigungsbeschluss und vorbehaltlichen Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2147 im 9. Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg gefasst und das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beauftragt.

Zentrales Element der Planung ist die denkmalgeschützte ehemalige Paketposthalle, die nach der Sanierung ein neues Nutzungskonzept erhält:
Das Erdgeschoss wird als in München einzigartiger, frei zugänglicher überdachter Stadtplatz konzipiert und soll der Öffentlichkeit als Freifläche für Erholung, Sport und Spiel, für temporäre Nutzungen sowie als Treffpunkt zur Verfügung stehen. In den Untergeschossen sind kulturell geprägte Nutzungen (Konzertsaal bzw. Kongress- und Tagungsräume, Ausstellungs- und Galerieflächen) vorgesehen.

Im Umfeld der Halle sind neben zwei 155 Meter hohen Türmen zwei weitere Hochhäuser mit ca. 65 bzw. 35 Metern Höhe sowie Blockbebauungen geplant. Unter anderem bieten sie Raum für Wohnungen, Einzelhandel, Büros, Hotels und Gastronomie sowie soziale Einrichtungen. Abwechslungsreich gestaltete öffentliche und private Grün- und Freiflächen am Boden, in den Innenhöfen sowie auf den Dächern dienen der Erholung der Bewohnerschaft und der Beschäftigten und berücksichtigen gleichzeitig ökologische und mikroklimatische Belange.

Neben dem geförderten und preisgedämpften Wohnraum nach den Grundsätzen der Sozialgerechten Bodennutzung (2017) im Umfang von insgesamt 40 % des neu geschaffenen Wohnbaurechts wird die Planungsbegünstigte auf freiwilliger Basis die Realisierung weiterer bezahlbarer Wohnungen für Beschäftigte in systemrelevanten Berufen wie z.B. Pflege, Erziehung, Polizei und Feuerwehr anbieten.

Für den Fuß- und Radverkehr sind Wegeverbindungen innerhalb des Quartiers, zu den ÖPNV-Haltestellen und in die angrenzenden Stadtquartiere geplant. Die interne Erschließung für den motorisierten Verkehr, einschließlich Anlieferung, Ver- und Entsorgung, erfolgt unterirdisch über eine dreistöckige Gemeinschaftstiefgarage.

Die Planung wurde mehrfach der städtischen Kommission für Stadtgestaltung vorgestellt. Das Gremium hat die Masterplanung einschließlich der geplanten Hochhäuser grundsätzlich befürwortet und die zentrale Bedeutung der Paketposthalle und ihrer öffentlichen Zugänglichkeit betont.

Ansprechperson

Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Tel.: 089 / 233 25299
E-Mail: plan.ha2-22v@muenchen.de

Aktuelle Mitteilungen

Beteiligung der Öffentlichkeit: Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2147 wird vom 20. Mai 2025 mit 23. Juni 2025 die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf dieser Website durchgeführt.

Zusätzlich kann das Verfahren während des Veröffentlichungszeitraums beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum – barrierefreier Eingang auf der Ostseite des Gebäudes, auf Blumenstraße 28a), von Montag mit Freitag von 6 Uhr bis 18 Uhr eingesehen werden.

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Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Projektwebseite unter https://stadt.muenchen.de/infos/paketpost-areal.html

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Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss BPlan 2147 - Zweitschrift

Der Billigungs- und vorbehaltliche Satzungsbeschluss (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/ V 15429; https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/8808163) wurde am 05.02.2025 von der Vollversammlung des Stadtrats nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.01.2025 beschlossen.

Gutachten

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