Gewerbeflächen Rupert-Bodner-Straße - Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2206 (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Aktuelle Mitteilung

Beteiligung der Öffentlichkeit: Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die Öffentlichkeit kann sich vom 21.09.2026 mit 21.10.2026 auf dieser Website zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung, sich wesentlich unterscheidenden Lösungen und den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig unterrichten und während der Frist äußern.

Darüber hinaus stehen Ihnen folgende weitere Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum – barrierefreier Eingang auf der Ostseite des Gebäudes, auf Blumenstraße 28a), von Montag mit Freitag von 6 Uhr bis 18 Uhr

  • Bezirksinspektion West, Landsberger Straße 486
    (Montag, Mittwoch, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr, Dienstag von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 15 Uhr)
    Eine Einsichtnahme ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 089 / 233 46550 möglich.

  • Stadtbibliothek Am Westkreuz, Radolfzeller Straße 13
    (Dienstag bis Freitag von 10 bis 19 Uhr, Samstag von 10 bis 15 Uhr)
    Bitte informieren Sie sich im Internet unter https://www.muenchner-stadtbibliothek.de/orte-zeiten oder telefonisch unter 089 / 233 772427 über etwaige kurzfristige Abweichungen von den regulären Öffnungs-/Servicezeiten der Stadtbibliothek.

Zudem stehen Ihnen Mitarbeiter*innen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung für Auskünfte zum Bebauungsplan unter der Telefonnummer 089 / 233 22097, während der Dienstzeit Montag mit Donnerstag von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr und Freitag von 9.30 Uhr bis 12 Uhr als auch per E-Mail unter plan.rupert-bodner@muenchen.de zur Verfügung.

Für Auskünfte und Einzelerörterungen zum Flächennutzungsplan stehen Ihnen Mitarbeiter*innen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung unter der Telefonnummer 089/233-22890, während der Dienststunden Montag bis Freitag von 9.30 bis 12.30 Uhr als auch per E-Mail unter plan.fnp@muenchen.de zur Verfügung.

Äußerungen können bis zum 21.10.2026 vorgebracht werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Äußerungen wird durch den Stadtrat getroffen.

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Anleitungen, Richtlinien, DIN-Vorschriften) können während der Dienststunden nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 089 / 233-23225 im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Hauptabteilung II, Stadtplanung, Abteilung 1, Zentrale Dienste, eingesehen werden.