Ehemaliges Postamt – Änderung FNP mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich I/45 im vereinfachten Verfahren (§ 13 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB)

München

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 15 Tage  

durchführende Organisation

Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung

Planungsanlass

Änderung des Flächennutzungsplanes
mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich
I/45 Bergmannstraße (östlich) – ehemaliges Postamt

Ausgangslage und Anlass der Änderung

Der Planungsbereich liegt im 8. Stadtbezirk Schwanthalerhöhe. Im geltenden Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung ist der Bereich als Gemeinbedarfsfläche Verwaltung (V) dargestellt.

Die ehemalige Postfiliale wurde inzwischen aufgegeben, das denkmalgeschützte Gebäude (D-1-62-000-715) wird derzeit hauptsächlich zu Wohnzwecken genutzt. Das Gebäude befindet sich in Privateigentum (WEG). Dieses wurde im rückwärtigen Bereich um ein weiteres Wohngebäude als Anbau erweitert. Zwischenzeitlich wurde eine Nutzungsänderung der Erdgeschosszone von Wohnnutzung zu Büronutzung im November 2024 genehmigt. Aufgrund dieser Nutzungsänderungen soll der Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung in diesem Bereich an die Realnutzung im Zuge eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB angepasst werden.

Planungsziel und beabsichtigte Darstellung

Der Planungsbereich soll gemäß der vorhandenen Nutzung und der angrenzenden Darstellungen als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt werden.

Die landschaftsplanerische Schraffur für Maßnahmen zur Verbesserung der Grünausstattung für das gesamte übergeordnete Quartier inklusive des Planungsbereichs wird beibehalten, da diese Maßnahmen erst auf dieser Größenebene und unter Einbezug der Straßenräume die gewünschten vorteilhaften Auswirkungen auf die Grünversorgung und das Mikroklima zeigen.

Auswirkungen der Planung

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung erfolgt eine Anpassung an die Realnutzung. Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen bzw. sonstige Auswirkungen sind durch die Planung nicht zu erwarten.

Ansprechperson

Referat für Stadtplanung und Bauordnung

Julia Gruber
Tel.: 01525 7986325
E-Mail: plan.fnp@muenchen.de

Aktuelle Mitteilungen

Sammelbeschluss Gemeinbedarfsflächen

Dieser Bereich wird mit vier weiteren Bereichen in einem gesammelten Beschluss vom Stadtrat behandelt.

Hinweis zum Geltungsbereich [FNP]

Die Darstellung des Geltungsbereichs in der interaktiven Karte auf der Startseite zeigt nur eine grobe Verortung.

Hinweis zur Verfahrensart: Vereinfachtes Verfahren [FNP]

Die Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Beteiligung der Öffentlichkeit: Veröffentlichung im Internet gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) [FNP]

Für den Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung I/45 Bergmannstraße (östlich) – ehemaliges Postamt, wird vom 20. Januar 2026 mit 20. Februar 2026 die Veröffentlichung im Internet gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB auf dieser Website durchgeführt.

Zusätzlich können die Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraums beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum – barrierefreier Eingang auf der Ostseite des Gebäudes, auf Blumenstraße 28a), von Montag mit Freitag von 6 Uhr bis 18 Uhr eingesehen werden.

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