Gelände des Tennis- und Turnierclubs Iphitos - Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2195 (Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB)
Beteiligung der Öffentlichkeit: Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die Öffentlichkeit kann sich vom 05.05.2025 mit 05.06.2025 auf dieser Website zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung, sich wesentlich unterscheidenden Lösungen und den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig unterrichten und während der Frist äußern.
Darüber hinaus stehen Ihnen folgende weitere Möglichkeiten zur Verfügung:
Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum – barrierefreier Eingang auf der Ostseite des Gebäudes, auf Blumenstraße 28a), von Montag mit Freitag von 6 Uhr bis 18 Uhr
Mohr-Villa-Freimann e.V., Situlistraße 75
(Montag bis Freitag von 11 bis 14 Uhr und Donnerstag von 15 bis 18 Uhr)
eine Einsichtnahme ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 089/324 32 64 möglich
Stadtbibliothek Schwabing, Hohenzollernstraße 16
(Dienstag bis Freitag von 10 bis 19 Uhr und Samstag von 10 bis 15 Uhr)
Bitte informieren Sie sich im Internet unter https://www.muenchner-stadtbibliothek.de/orte-zeiten oder telefonisch unter 089 / 233 772432 über etwaige kurzfristige Abweichungen von den regulären Öffnungs-/Servicezeiten der StadtbibliothekStadtbibliothek Hasenbergl, Blodigstraße 4
(Dienstag bis Freitag von 10 bis 19 Uhr und Samstag von 10 bis 15 Uhr).
Bitte informieren Sie sich im Internet unter https://www.muenchner-stadtbibliothek.de/orte-zeitenoder telefonisch unter 089/233-772421 über etwaige kurzfristige Abweichungen von den regulären Öffnungs-/Servicezeiten der Stadtbibliothek
Zudem stehen Ihnen Mitarbeiter*innen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung für Auskünfte zum Bebauungsplan unter der Telefonnummer 089 / 233 22064 während der Dienstzeit Montag mit Donnerstag von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr und Freitag von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr als auch per E-Mail unter plan.iphitos@muenchen.de zur Verfügung.
Die ergangenen Äußerungen werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Äußerungen wird durch den Stadtrat getroffen.
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Anleitungen, Richtlinien, DIN-Vorschriften) können während der Dienststunden nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 089 / 233-23225 im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Hauptabteilung II, Stadtplanung, Abteilung 1, Zentrale Dienste, eingesehen werden.