Gelände des Tennis- und Turnierclubs Iphitos - Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2195 (Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB)

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 20 Tage  

durchführende Organisation

Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung

Planungsanlass

Bauleitplanverfahren "Iphitos-Tennisgelände"
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2195
Aumeisterweg (südlich),
Schwabinger Bach (westlich)

Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann

Am 12.06.2024 wurde dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2195 Aumeisterweg (südlich), Schwabinger Bach (westlich) vorgelegt und beschlossen (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 09394). Der Tennis- und Turnierclub Iphitos e.V. soll für die Durchführung der ATP 500 Turniere eine Kapazitätsausweitung durch einen Neubau des Center Courts erfahren. Der bestehende Center Court auf dem Vereinsgelände am Aumeisterweg in Schwabing-Freimann soll innerhalb des Geländes verlagert und erweitert werden. Die Kapazitätserweiterung des Center Courts erfolgt als Festbau mit Überdachung für etwa 6.500 Zuschauer*innen. Als Grundlage für die Planung wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, in der insbesondere der Baumbestand, die benachbarten Denkmäler Max-Planck-Institut und Englischer Garten sowie Verkehrsfragen berücksichtigt wurden.

Ansprechperson

Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Stadtplanung Bezirk West-HA II/41 P
Blumenstr. 28 b, 80331 München
Tel: (089) 233 22064
Fax: (089) 233 24217
Organisations-E-mail: plan.iphitos@muenchen.de

Aktuelle Mitteilungen

Hinweis zum Geltungsbereich

Die Darstellung des Geltungsbereichs in der interaktiven Karte auf der Startseite zeigt nur eine grobe Verortung. Bitte entnehmen Sie den genauen Umgriff aus dem Umgriffsplan, der in Anlage unter 'Planungsdokumente' zu finden ist.

Beteiligung der Öffentlichkeit: Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die Öffentlichkeit kann sich vom 05.05.2025 mit 05.06.2025 auf dieser Website zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung, sich wesentlich unterscheidenden Lösungen und den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig unterrichten und während der Frist äußern.

Darüber hinaus stehen Ihnen folgende weitere Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum – barrierefreier Eingang auf der Ostseite des Gebäudes, auf Blumenstraße 28a), von Montag mit Freitag von 6 Uhr bis 18 Uhr

  • Mohr-Villa-Freimann e.V., Situlistraße 75

    (Montag bis Freitag von 11 bis 14 Uhr und Donnerstag von 15 bis 18 Uhr)

    eine Einsichtnahme ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 089/324 32 64 möglich

  • Stadtbibliothek Schwabing, Hohenzollernstraße 16

    (Dienstag bis Freitag von 10 bis 19 Uhr und Samstag von 10 bis 15 Uhr)
    Bitte informieren Sie sich im Internet unter https://www.muenchner-stadtbibliothek.de/orte-zeiten oder telefonisch unter 089 / 233 772432 über etwaige kurzfristige Abweichungen von den regulären Öffnungs-/Servicezeiten der Stadtbibliothek

  • Stadtbibliothek Hasenbergl, Blodigstraße 4

    (Dienstag bis Freitag von 10 bis 19 Uhr und Samstag von 10 bis 15 Uhr).

    Bitte informieren Sie sich im Internet unter https://www.muenchner-stadtbibliothek.de/orte-zeitenoder telefonisch unter 089/233-772421 über etwaige kurzfristige Abweichungen von den regulären Öffnungs-/Servicezeiten der Stadtbibliothek

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Erörterungsveranstaltung

Eine öffentliche Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet während der Unterrichtungsfrist am Donnerstag, den 15.05.2025 um 19.00 Uhr im Gymnasium Neufreimann in der Ungererstraße 191 statt.

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