(Sektoraler) Bebauungsplan Nr. 2188 - Boschetsrieder Str. (...) - Beteiligung gem. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 18 Tage  

durchführende Organisation

Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung

Planungsanlass

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat am 22.03.2023 die Aufstellung des sektoralen Bebauungsplanes Nr. 2188 beschlossen (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 09331), der die Festsetzung eines Anteils an gefördertem Wohnen von 40% der neu zu schaffenden Wohngeschossfläche aus dem noch nicht realisierten, erstmals in Anspruch genommenen Baurecht nach § 34 BauGB festlegt.

Ansprechperson

Referat für Stadtplanung und Bauordnung
(für Fragen zum Verfahren:)
Tel.: 089 / 233 22632
E-Mail: plan.ha2-31v@muenchen.de

Referat für Stadtplanung und Bauordnung
(für inhaltliche Fragen:)
Tel.: 089 / 233 23281
E-Mail: plan.ha2-33p@muenchen.de

Aktuelle Mitteilungen

Hinweis zum Geltungsbereich

Die Darstellung des Geltungsbereichs in der interaktiven Karte auf der Startseite zeigt nur eine grobe Verortung. Bitte entnehmen Sie den genauen Umgriff aus dem Umgriffsplan, der in Anlage unter 'Planungsdokumente' zu finden ist.

Beteiligung der Öffentlichkeit: Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Für den sektoralen Bebauungsplan Nr. 2188 wird vom 20. November 2024 mit 20. Dezember 2024 die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf dieser Website durchgeführt.

Zusätzlich kann das Verfahren während des Veröffentlichungszeitraums beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum – barrierefreier Eingang auf der Ostseite des Gebäudes, auf Blumenstraße 28a), von Montag mit Freitag von 6 Uhr bis 18 Uhr eingesehen werden.

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