(Sektoraler) Bebauungsplan Nr. 2188 - Boschetsrieder Str. (...) - Beteiligung gem. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit: Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Für den sektoralen Bebauungsplan Nr. 2188 wird vom 20. November 2024 mit 20. Dezember 2024 die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf dieser Website durchgeführt.
Zusätzlich kann das Verfahren während des Veröffentlichungszeitraums beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum – barrierefreier Eingang auf der Ostseite des Gebäudes, auf Blumenstraße 28a), von Montag mit Freitag von 6 Uhr bis 18 Uhr eingesehen werden.
Auskünfte:
Für Auskünfte stehen Ihnen Mitarbeiter*innen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung zur Verfügung (telefonisch während der Dienststunden unter 089/233-22632 und per E-Mail unter plan.ha2-31v@muenchen.de).
Auskünfte vor Ort erhalten Sie im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b, 80331 München nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter den genannten Kontaktdaten.
Hinweise zur Abgabe von Stellungnahmen:
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, dies kann direkt über die digitale Beteiligungsplattform „Bauleitplanung Online München“ erfolgen (https://bauleitplanung.muenchen.de).
Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch per E-Mail (s.o.) oder schriftlich per Post (Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Abteilung II/3, Blumenstraße 28 b, 80331 München) abgegeben werden oder nach telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung zur Niederschrift bei den oben genannten Kontaktdaten vorgebracht werden.
Zum Nachweis des fristgemäßen Eingangs einer Stellungnahme in Papierform wird für die letzten Tage der Veröffentlichung im Internet empfohlen, den Sonderbriefkasten am Rathaus, Marienplatz 8 (neben dem Auskunftsschalter am Eingang Fischbrunnen), zu benutzen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Anleitungen, Richtlinien, DIN-Vorschriften) können während der Dienststunden nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 089 / 233-23225 im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Hauptabteilung II, Stadtplanung, Abteilung 1, Zentrale Dienste, eingesehen werden.