(Sektoraler) Bebauungsplan Nr. 2188 - Boschetsrieder Str. (...) - Beteiligung gem. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Aktuelle Mitteilung

Beteiligung der Öffentlichkeit: Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Für den sektoralen Bebauungsplan Nr. 2188 wird vom 20. November 2024 mit 20. Dezember 2024 die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf dieser Website durchgeführt.

Zusätzlich kann das Verfahren während des Veröffentlichungszeitraums beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum – barrierefreier Eingang auf der Ostseite des Gebäudes, auf Blumenstraße 28a), von Montag mit Freitag von 6 Uhr bis 18 Uhr eingesehen werden.

Auskünfte:

Für Auskünfte stehen Ihnen Mitarbeiter*innen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung zur Verfügung (telefonisch während der Dienststunden unter 089/233-22632 und per E-Mail unter plan.ha2-31v@muenchen.de).
Auskünfte vor Ort erhalten Sie im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b, 80331 München nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter den genannten Kontaktdaten.

Hinweise zur Abgabe von Stellungnahmen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

  • Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, dies kann direkt über die digitale Beteiligungsplattform „Bauleitplanung Online München“ erfolgen (https://bauleitplanung.muenchen.de).

  • Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch per E-Mail (s.o.) oder schriftlich per Post (Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Abteilung II/3, Blumenstraße 28 b, 80331 München) abgegeben werden oder nach telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung zur Niederschrift bei den oben genannten Kontaktdaten vorgebracht werden.

  • Zum Nachweis des fristgemäßen Eingangs einer Stellungnahme in Papierform wird für die letzten Tage der Veröffentlichung im Internet empfohlen, den Sonderbriefkasten am Rathaus, Marienplatz 8 (neben dem Auskunftsschalter am Eingang Fischbrunnen), zu benutzen.

  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Anleitungen, Richtlinien, DIN-Vorschriften) können während der Dienststunden nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 089 / 233-23225 im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Hauptabteilung II, Stadtplanung, Abteilung 1, Zentrale Dienste, eingesehen werden.