Bebauungsplan Nr. 2198 - Kapuzinerstraße (südwestlich), Adlzreiterstraße (östlich), Tumblingerstraße (nordwestlich) - § 3 Abs. 2 BauGB
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 21 Tage –durchführende Organisation
Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und BauordnungPlanungsanlass
Auf den Antragsgrundstücken Adlzreiterstraße 9 und 11 sowie Kapuzinerstraße 14 könnten nach einer ersten Einschätzung insgesamt 46 Wohnungen entstehen.
Des Weiteren bestehen Wohnbaupotenziale auf den genannten Grundstücken Kapuzinerstraße 12, Adlzreiterstraße 17, Tumblingerstraße 34, 34a und 36. Durch Neuplanung oder Aufstockung könnten zusätzlich 24 Wohneinheiten geschaffen werden. Somit wurde innerhalb des untersuchten Baublocks und für die genannten Grundstücke insgesamt ca. 70 Wohneinheiten identifiziert.
Bei allen genannten Grundstücken handelt es sich um Wohnbaupotenziale für ein noch nicht ausgeübtes, aber bereits vorhandenes Baurecht.
Aufgrund des deutlichen und anhaltenden Mangels an bezahlbarem Wohnraum in München und dem insbesondere auch in dem vorliegenden Stadtviertel relativ hohen Mietpreisniveau sollen die rechtlichen Möglichkeiten zur Schaffung geförderter Wohnungen auch im vorhandenen, noch nicht realisierten Baurecht ausgeschöpft werden, um der Entwicklung einer Stadt im Gleichgewicht Sorge zu tragen. Der Bereich und die genannten Grundstücke sind geeignet, die neuen rechtlichen Möglichkeiten in diesem Sinne aufzugreifen.
Ansprechperson
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Tel.: 089 / 233 23559
E-Mail: plan.ha2-21v@muenchen.de
Aktuelle Mitteilungen
Hinweis zum Geltungsbereich
Die Darstellung des Geltungsbereichs in der interaktiven Karte auf der Startseite zeigt nur eine grobe Verortung. Bitte entnehmen Sie den genauen Umgriff aus dem Umgriffsplan, der in Anlage unter 'Planungsdokumente' zu finden ist.
Hinweis zur Verfahrensart: Vereinfachtes Verfahren
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Beteiligung der Öffentlichkeit: Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2198 wird vom 23. April 2025 mit 23. Mai 2025 die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf dieser Website durchgeführt.
Zusätzlich kann das Verfahren während des Veröffentlichungszeitraums beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum – barrierefreier Eingang auf der Ostseite des Gebäudes, auf Blumenstraße 28a), von Montag mit Freitag von 6 Uhr bis 18 Uhr eingesehen werden.
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