Karlsfelder Straße - Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2085 (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB)

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 32 Tage  

durchführende Organisation

Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung

Planungsanlass

Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2085
Karlsfelder Straße (neu) zwischen Dachauer Straße und Schwabenbächl
Teilverdrängung des übergeleiteten Bebauungsplans in Form von Straßenbegrenzungslinien an der Karlsfelder Straße östlich des Schwabenbächls

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat am 16.10.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2085 beschlossen (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 12982).

Die Karlsfelder Straße ist im Bereich zwischen der Dachauer Straße und der Brücke über das Schwabenbächl bislang nur unzureichend ausgebaut. Ein verkehrsgerechter Ausbau ist auf dieser Trassenführung jedoch nicht möglich, da die hierfür erforderlichen Flächen nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Die Landeshauptstadt München verfolgt daher seit Jahren eine neue Straßenführung mit verkehrsgerechtem Profil weiter südlich.
Die bislang vorgesehene Trassenführung über die bestehende Brücke ist jedoch nicht mehr möglich, da diese Brücke 2017 unter Denkmalschutz gestellt wurde und somit nicht mehr baulich an die aktuellen Erfordernisse angepasst werden kann. Daher war eine neue Trassenführung zu suchen, was auch den Bau einer neuen Brücke über das Schwabenbächl erfordert. Daher weicht der aktuelle Umgriff im östlichen Bereich auch vom ursprünglichen Umgriff des Aufstellungsbeschlusses ab.

Die Karlsfelder Straße ist von Osten kommend im Bereich der Siedlung Ludwigsfeld bis zum Schwabenbächl durch Straßenbegrenzungslinien als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Diese Festsetzungen sollen nunmehr in einem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ergänzt werden.

Es soll nur eine öffentliche Verkehrsfläche als planungsrechtliche Grundlage für den Straßenausbau festgesetzt werden. Die konkrete Ausgestaltung mit Fahrbahn, Geh- und Radwege sowie Flächen für Versickerung bleibt der anschließenden Straßenplanung durch das Baureferat vorbehalten.

Die Verkehrsführung der Karlsfelder Straße wird an die aktuellen Erfordernisse einschließlich ÖPNV angepasst, die Verkehrssicherheit wird dadurch verbessert. Es wird eine sichere Fuß- und Radwegeverbindung von der Karlsfelder Straße im Bereich östlich des Schwabenbächls bis zur Dachauer Straße geschaffen. Im bisherigen nördlichen Teilabschnitt der Karlsfelder Straße wird durch die Planung Durchgangsverkehr vermindert und so die Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger*innen sowie für Radfahrer*innen insbesondere auch aus der Siedlung an der Berthold-Litzmann-Straße, erhöht.

Zur Beurteilung der schalltechnischen Auswirkung der Planung wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die Planung zu keinen wesentlichen negativen Änderungen der Gesamtverkehrslärmsituation in der Nachbarschaft führt.

Ansprechperson

Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Tel.: 089 / 233 24844
E-Mail: plan.ha2-42v@muenchen.de

Aktuelle Mitteilungen

Hinweis zur Verfahrensart: Vereinfachtes Verfahren

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Erneute Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung ist vom 31. März 2026 mit 04. Mai 2026 im Internet auf der digitalen Beteiligungsplattform „Bauleitplanung Online München“ veröffentlicht.

Es erfolgt hiermit aus formalen Gründen eine Wiederholung der Veröffentlichung im Internet nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB. Bisher abgegebene Stellungnahmen werden berücksichtigt.

Zudem wurde der Entwurf des Bebauungsplans nach der Veröffentlichung im Internet vom 10. Dezember 2024 mit 14. Januar 2025 geändert bzw. ergänzt und ist somit erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die Stellungnahmen einzuholen. Die geänderten bzw. ergänzten Passagen des Satzungstextes sind im Textteil farblich markiert.

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