KNDS-Norderweiterung - Bebauungsplan mt Grünordnung Nr. 1713a (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Beteiligung der Öffentlichkeit: Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die Öffentlichkeit kann sich vom 07.09.2026 mit 07.10.2026 auf dieser Website zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung, sich wesentlich unterscheidenden Lösungen und den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig unterrichten und während der Frist äußern.
Darüber hinaus stehen Ihnen folgende weitere Möglichkeiten zur Verfügung:
Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b (Hochhaus), Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum – barrierefreier Eingang auf der Ostseite des Gebäudes, auf Blumenstraße 28a), von Montag mit Freitag von 6 Uhr bis 18 Uhr
Bezirksinspektion West, Landsberger Straße 486
Montag, Mittwoch, Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr,Dienstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Donnerstag von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Eine Einsichtnahme ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 089 / 233 46550 möglich.
Stadtbibliothek Allach-Untermenzing, Pfarrer-Grimm-Straße 1
Dienstag bis Freitag von 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Samstag von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Bitte informieren Sie sich im Internet unterhttps://www.muenchner-stadtbibliothek.de/orte-zeiten oder telefonisch unter
089 / 233 772415 über etwaige kurzfristige Abweichungen von den regulären
Öffnungs-/Servicezeiten der Stadtbibliothek.
Zudem stehen Ihnen Mitarbeiter*innen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung für Auskünfte zum Bebauungsplan unter der Telefonnummer
089 / 233 22488 während der Dienstzeit Montag mit Donnerstag von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr und Freitag von 9.30 Uhr bis 12 Uhr als auch per E-Mail unter plan.knds@muenchen.de zur Verfügung.
Die ergangenen Äußerungen werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Äußerungen wird durch den Stadtrat getroffen.
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Anleitungen, Richtlinien, DIN-Vorschriften) können während der Dienststunden nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 089 / 233-23225 im Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Hauptabteilung II, Stadtplanung, Abteilung 1, Zentrale Dienste, eingesehen werden.